SAPV - spezialisierte ambulante Palliativversorgung

 

Aktuelles

Zusammenarbeit mit ortsfernen Krankenkassen

Viele Krankenkassen und die IG-SAPV sehen die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37 b SGB V nicht als Wettbewerbsfeld unter den Kostenträgern, sondern als Grundrecht sterbender Menschen in unserem Land auf eine umfassend versorgende Begleitung im häuslichen Umfeld.

Die bislang abgeschlossenen SAPV Verträge wurden stets nur mit Krankenkassen geschlossen, die wesentlich in der örtlichen Versorgung beteiligt waren. Dies erbringt nun das Problem, dass Versicherte von ortsfremden Krankenkassen ihren Versorgungsanspruch auf SAPV nur sehr kompliziert erlangen konnten bzw. Rechnungen von Leistungserbringern nicht beglichen wurden. Eine Teilnahme ortsferner Krankenkassen an lokalen Verträgen scheitert leider an den für die Vertragsteilnahme mitunter nicht unerheblich zu entrichtenden Gebühren an die örtlichen Verhandlungsführer. Gleichsam ist es für ortsfremde Krankenkassen aber auch wirtschaftlich unsinnig, für einzelne Versicherte Verträge mit diversen Leistungserbringern in jeder Region Deutschlands abzuschließen.

Zugelassene Leistungserbringer rechnen mit ortsfremden Krankenkassen auf der Grundlage der örtlich geltenden Vereinbarung ihre Leistungen direkt ab („Der Kostenträger lässt die örtliche Vereinbarung gegen sich gelten“).

Hier wird in Zusammenarbeit mit einigen Krankenkassen folgende pragmatische Lösung vorgeschlagen:

Es ist im Interesse der IG-SAPV, dass hier einerseits kein Missbrauch betrieben wird, andererseits der zusätzliche Verwaltungsaufwand sich sowohl für die Leistungserbringer, wie auch für die Kostenträger in Grenzen hält.

Daher schlägt die IG-SAPV das in der Anlage beigefügte Abrechnungsformular (LINK) vor und publiziert auf seinen Internetseiten die Krankenkassen, die dieser pragmatischen Lösungsansatz zustimmen und somit eine unkomplizierten Lösungsansatz zu einer Vertragsteilnahme aller Versicherten ermöglichen.

Arbeitsgemeinschaft SAPV

Gebildet hat sich aktuell die AG-SAPV, ein Verbund aus Leistungserbringern (IG-SAPV) und Vertretern der beiden großen Fachgesellschaften DGP und DHPV. Die Zuständigkeiten der gewählten Vertreter der IG-SAPV sind: 

Maja Falckenberg - falckenberg@sapv.de
- Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern

Matthias Thöns - thoens@sapv.de
- NRW und Niedersachsen

Paul Herrlein - herrlein@sapv.de
- Saarland, BW, Rheinland-Pfalz

Thomas Sitte - sitte@sapv.de
- Hessen, Sachsen-Anhalt, Bayern

Andreas Müller - mueller@sapv.de
- Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Berlin

Die Geschäftsstelle ist in Berlin und wird betreut durch Frau Dr. Julia v. Hayek
c/o DHPV, Aachener Str. 5, 10713 Berlin, Tel. 030/8200758-0 (Fax -13) - Hayek@sapv.de

Nützliche Dokumente für SAPV Teams, Hospize etc:

Anordnungsbogen Palliativversorgung Arzt (Bogen zur Diskussion)
- Längsformat / Querformat

- pallicare.NRW (ISPC)
Datenbanklösung des Palliativnetz Bochum e.V. erhält Förderung durch das Land NRW (Gesundheitsminister Laumann am 21.12.09 in Bochum, weitere Infos)

Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind nun sehr nützliche und rechtsverbindliche Dokumente.

Nun ist der Wille, der in einer Patientenverfügung steht, verbindlich für die weiterbehandelnden Ärzte. Die allermeisten Palliativmediziner haben sich - ohnehin - schon seit langen an diesem ethischen Prinziep orientiert. In dem aktuellen Gesetz wird nur die bislang von den höchsten deutschen Gerichten klargestellte Rechtslage in ein Gesetz geschrieben.
Bedauerlich nur: In den meisten deutschen Patientenverfügungen steht, dass man sich wünscht, die letzten Tage unter guter Schmerz- und Symptomkontrolle zu verbringen.
Und genau dieses Recht könnte durch Strukturen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung umgesetzt werden. Leider leider leider findet man solche Strutkuren - durch die unglaubliche Verzögerungstaktik einiger Krankenkasssen - kaum in unserem Land.