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Aktuelles
Zusammenarbeit mit ortsfernen Krankenkassen
Viele
Krankenkassen und die IG-SAPV sehen die spezialisierte ambulante
Palliativversorgung nach § 37 b SGB V nicht als Wettbewerbsfeld unter den
Kostenträgern, sondern als Grundrecht sterbender Menschen in unserem Land auf
eine umfassend versorgende Begleitung im häuslichen Umfeld.
Die bislang
abgeschlossenen SAPV Verträge wurden stets nur mit Krankenkassen geschlossen,
die wesentlich in der örtlichen Versorgung beteiligt waren. Dies erbringt nun
das Problem, dass Versicherte von ortsfremden Krankenkassen ihren
Versorgungsanspruch auf SAPV nur sehr kompliziert erlangen konnten bzw.
Rechnungen von Leistungserbringern nicht beglichen wurden. Eine Teilnahme
ortsferner Krankenkassen an lokalen Verträgen scheitert leider an den für die
Vertragsteilnahme mitunter nicht unerheblich zu entrichtenden Gebühren an die
örtlichen Verhandlungsführer. Gleichsam ist es für ortsfremde Krankenkassen
aber auch wirtschaftlich unsinnig, für einzelne Versicherte Verträge mit
diversen Leistungserbringern in jeder Region Deutschlands abzuschließen.
Zugelassene
Leistungserbringer rechnen mit ortsfremden Krankenkassen auf der Grundlage der
örtlich geltenden Vereinbarung ihre Leistungen direkt ab („Der Kostenträger
lässt die örtliche Vereinbarung gegen sich gelten“).
Hier wird in
Zusammenarbeit mit einigen Krankenkassen folgende pragmatische Lösung
vorgeschlagen:
Es ist im
Interesse der IG-SAPV, dass hier einerseits kein Missbrauch betrieben wird,
andererseits der zusätzliche Verwaltungsaufwand sich sowohl für die
Leistungserbringer, wie auch für die Kostenträger in Grenzen hält.
Daher
schlägt die IG-SAPV das in der Anlage beigefügte Abrechnungsformular (LINK) vor und
publiziert auf seinen Internetseiten die Krankenkassen, die dieser
pragmatischen Lösungsansatz zustimmen und somit eine unkomplizierten
Lösungsansatz zu einer Vertragsteilnahme aller Versicherten ermöglichen.
Arbeitsgemeinschaft SAPV
Gebildet hat sich aktuell die AG-SAPV,
ein Verbund aus Leistungserbringern (IG-SAPV) und Vertretern der beiden
großen Fachgesellschaften DGP und DHPV. Die Zuständigkeiten
der gewählten Vertreter der IG-SAPV sind:
Maja Falckenberg - falckenberg@sapv.de
- Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
Matthias Thöns - thoens@sapv.de
- NRW und Niedersachsen
Paul Herrlein - herrlein@sapv.de
- Saarland, BW, Rheinland-Pfalz
Thomas Sitte - sitte@sapv.de
- Hessen, Sachsen-Anhalt, Bayern
Andreas Müller - mueller@sapv.de
- Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Berlin
Die Geschäftsstelle ist in Berlin und wird betreut durch Frau Dr. Julia v. Hayek
c/o DHPV, Aachener Str. 5, 10713 Berlin, Tel. 030/8200758-0 (Fax -13) - Hayek@sapv.de
Nützliche Dokumente für SAPV Teams, Hospize etc:
Anordnungsbogen Palliativversorgung Arzt (Bogen zur Diskussion)
- Längsformat / Querformat
- pallicare.NRW (ISPC)
Datenbanklösung
des Palliativnetz Bochum e.V. erhält Förderung durch das Land
NRW (Gesundheitsminister Laumann am 21.12.09 in Bochum, weitere Infos)
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind nun sehr nützliche und rechtsverbindliche Dokumente.
Nun ist der Wille, der in einer Patientenverfügung steht,
verbindlich für die weiterbehandelnden Ärzte. Die
allermeisten Palliativmediziner haben sich - ohnehin - schon seit
langen an diesem ethischen Prinziep orientiert. In dem aktuellen Gesetz
wird nur die bislang von den höchsten deutschen Gerichten
klargestellte Rechtslage in ein Gesetz geschrieben.
Bedauerlich nur: In den meisten deutschen Patientenverfügungen
steht, dass man sich wünscht, die letzten Tage unter guter
Schmerz- und Symptomkontrolle zu verbringen.
Und genau dieses Recht könnte durch Strukturen der spezialisierten
ambulanten Palliativversorgung umgesetzt werden. Leider leider leider findet man solche Strutkuren - durch die unglaubliche
Verzögerungstaktik einiger Krankenkasssen - kaum in unserem Land.
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